Gebäude- und Liegenschafts-
Vermessungen
FM-Grundlagen

Die Nutzwertberechnung bestimmt das Verhältnis der Eigentumsanteile der
einzelnen MiteigentümerInnen (z.B. eines Wohnhauses) untereinander und legt
einen Berechnungsschlüssel fest, um z.B. den Betriebskostenanteil der
einzelnen EigentümerInnen zu ermitteln. Auf Basis der festgestellten Nutzwerte
muss von allen MiteigentümerInnen noch ein Wohnungseigentumsvertrag
abgeschlossen werden.
Die Grundlage für die Berechnung des Nutzwertes ist die Nutzfläche. Die
Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder einer sonstigen Räumlichkeit
abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen
Durchbrechungen, Türöffnungen, Treppen, offenen Balkone, Terrassen sowie
Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohn-
oder Geschäftszwecke geeignet sind. Umstände, die den Wert einer konkreten
Wohnung im Vergleich zu anderen Objekten im selben Haus nennenswert erhöhen
oder auch vermindern, werden durch Zu- oder Abschläge zur Nutzfläche berücksichtigt.
Das Ergebnis dieser Rechnung ist der Nutzwert einer Eigentumswohnung. Wenn
das Nutzwertgutachten von den tatsächlichen Gegebenheiten um mindestens drei
Prozent abweicht, kann jede/r WohnungseigentümerIn oder
WohnungseigentumsbewerberIn innerhalb eines Jahres die gerichtliche Festsetzung
der Nutzwerte beantragen. Gleiches gilt in bestimmten Fällen nachträglicher
Veränderungen.