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Nutzwertberechnung & Parifizierung

Was können wir für Sie tun?

Die Nutzwertberechnung bestimmt das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen MiteigentümerInnen (z.B. eines Wohnhauses) untereinander und legt einen Berechnungsschlüssel fest, um z.B. den Betriebskostenanteil der einzelnen EigentümerInnen zu ermitteln. Auf Basis der festgestellten Nutzwerte muss von allen MiteigentümerInnen noch ein Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen werden.

Die Grundlage für die Berechnung des Nutzwertes ist die Nutzfläche. Die Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder einer sonstigen Räumlichkeit abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen, Türöffnungen, Treppen, offenen Balkone, Terrassen sowie Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind. Umstände, die den Wert einer konkreten Wohnung im Vergleich zu anderen Objekten im selben Haus nennenswert erhöhen oder auch vermindern, werden durch Zu- oder Abschläge zur Nutzfläche berücksichtigt.

Das Ergebnis dieser Rechnung ist der Nutzwert einer Eigentumswohnung. Wenn das Nutzwertgutachten von den tatsächlichen Gegebenheiten um mindestens drei Prozent abweicht, kann jede/r WohnungseigentümerIn oder WohnungseigentumsbewerberIn innerhalb eines Jahres die gerichtliche Festsetzung der Nutzwerte beantragen. Gleiches gilt in bestimmten Fällen nachträglicher Veränderungen.

 

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