Bestandspläne nach CAD-Richtlinien
Was können wir für Sie tun?
Wir adaptieren und konvertieren gerne Ihre CAD-Bestandspläne unabhängig vom Ausgangsformat in eine der aktuellen CAD-Richtlinien-Standards des
öffentlichen Bereichs:
- Magistrat der Stadt Wien
Richtlinien CAD-Hochbau - Ausgabe Juni 1998
- Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit – Bundeshochbau
Richtlinie CAD-Hochbau (Heft 10a) - Ausgabe August 1998
- Bundesministerium für Landesverteidigung
Baudirektion - Heeresbau- und Vermessungsamt
Richtlinie CAD-Hochbau – Ausgabe September 2004
- BIG Services / BMWA
Technisches Handbuch CAD – 1. Ausgabe 02.05.2005
Alle diese CAD-Richtlinien legen Vorschriften für
- Planinhalte (für Grundrisse, Schnitte, Ansichten usw.)
- Zeichnungsaufbauten (Layerzuordnungen, Strichstärken, Anforderungen an
die Lieferqualität usw.)
- aller aufgehenden Bauteile (Wände tragend und nichttragend, Stützen,
Pfeiler etc.) fest und bilden üblicherweise einen fixen Vertragsbestandteil
für den Lieferumfang bei Architektenverträgen bei Planungsaufträgen für
öffentliche Gebäude.
Kompetenz & Qualität aus zwei Bauwelten zu Ihrem Vorteil!