Bauplatzschaffung und rechtliche Grundlagen
Beim Kauf eines Grundstückes oder bei vorgesehener Bauführung bieten wir unsere Kenntnisse hinsichtlich Überprüfung der
Bebaubarkeit zu Ihrem Vorteil an.
Bauen auf einer Liegenschaft im gewidmeten Bauland ist möglich, wenn die Voraussetzungen der örtlichen Bauordnung zutreffen und
das Grundstück durch die Baubehörde zu einem Bauplatz erklärt wurde:
- Wir überprüfen die Bebaubarkeit (Bauweise, Bauhöhe), Fluchtlinien, die Seitenabstände bestehender oder geplanter Objekte
(Bauwich).
- Wir vermessen die tatsächlichen Grundstücksgrenzen und überprüfen die maximale Bebaubarkeit durch exakte
Flächenermittlung, sowie die bebaubaren Flächen hinsichtlich der festgelegten Baufluchtlinien und des Geländes.
- Wir bieten Vermessungen zur Grenzfeststellung und führen die Grenzverhandlung mit anschließendem Verfahren beim
zuständigen Vermessungsamt zur rechtlichen Sicherstellung der Grundstücksgrenzen (Grenzkataster) durch - wichtig z.B. beim
Anbau unmittelbar an die Grundstücksgrenze bzw. zur exakten Einhaltung des Seitenabstandes.
- Wir beraten und erstellen Konzepte zur Teilung oder Parzellierung von Liegenschaften (z.B. zur Erhöhung der baulichen oder
wirtschaftlichen Effizienz) und verfassen Vermessungsurkunden zur Herstellung der Grundbuchsordnung
- Wir prüfen die Notwendigkeit von Grundstücksvereinigungen bzw. Zu- und Abschreibungen von Grundstücken und führen das
behördliche Verfahren (Erwirkung der Bescheide) durch.
- Wir überprüfen, ob die Liegenschaft von einer Abtretungsverpflichtung oder einer erforderlichen Einbeziehung von
Grundstücksteilen für die Bauplatzschaffung oder Baulosschaffung bedroht ist.
Kompetenz & Qualität aus zwei Bauwelten zu Ihrem Vorteil!